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Freitag, 1. Februar 2013

Zwei Jahre Sperre für Falko Bindrich

 
 

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über SCHACH - TICKER von FJ am 29.01.13

Präsidium des Deutschen Schachbundes hat seine Entscheidung getroffen

 

Es hat länger gedauert als ursprünglich erwartet. Was ganz sicherlich auch ein Beleg dafür ist, dass sich das Präsidium des Deutschen Schachbundes seine Entscheidung im Fall Falko Bindrich alles andere als einfach gemacht hat. Seit dem ersten Bundesliga-Wochenende der Spielzeit 2012/13 in Mülheim (20./21. Oktober) stand gegen den 22-jährigen Großmeister aus Zittau der Vorwurf eines Betrugsverdachtes wegen möglichen Zuhilfenahme elektronischer Hilfsmittel im Raum, zu dessen Aufklärung Falko Bindrich vor Ort nicht beitragen wollte. So verweigerte er seinerzeit dem Schiedsrichter Dieter von Häfen, der laut Spielordnung das Recht hatte, eine Taschenkontrolle durchzuführen, empört dieses Ansinnen. Allerdings räumte er ein, tatsächlich ein Smartphone mit einem installierten Schachprogramm bei sich zu führen. Seine strikte Verweigerung begründete er damit, dass „sensible persönliche und dienstliche Daten" gespeichert seien. Auch den Vorschlag, dass er seine Partie gegen Sebastian Siebrecht, der irritiert durch Bindrichs mehrfache Abwesenheit vom Brett zu längeren Toilettengängen in der Eröffnungsphase die Lawine erst ins Rollen gebracht hatte, fortsetzen könne, wenn sich auf dem Gerät keine die laufende Begegnung betreffenden Daten befinden wurden, lehnte er ab.

 

Nach gründlicher Prüfung verhängte nun das DSB-Präsidium nun am 19. Januar in Kassel gegen Falko Bindrich eine zweijährige Funktions- und Spielsperre, wobei dabei insbesondere sein schwerer Verstoß gegen die Grundsätze des Deutschen Schachbundes gem. § 55 Abs. 1 der DSB-Satzung ausschlaggebend gewesen sind. Der ehemalige Nationalspieler habe so dem DSB schweren Schaden zugefügt.

 

In der Pressemiteilung, die auf der DSB-Homepage am 28. Januar veröffentlicht wurde, heißt es ferner: „Bei seiner Entscheidung hat das Präsidium insbesondere berücksichtigt, dass bereits das Beisichführen technischer Hilfsmittel untersagt ist. Ebenso wurde die nicht erfolgte und aus Sicht des Präsidiums zumutbare Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung in der Entscheidungsfindung – nach übereinstimmender Auffassung ist die Weigerung, sich einer zulässigen Kontrollmaßnahme zu unterziehen, dem Gebrauch eines unzulässigen Hilfsmittels gleichzusetzen – berücksichtigt."

 

 

Da diese Sanktion zunächst nur im Hoheitsgebiet des Deutschen Schachbundes wirksam werden kann, hat das DSB-Präsidium die FIDE Ethics Commission beauftragt, sich mit dem Sachverhalt zu befassen.

 

Auf der Website www.schach-welt.de werden die Besucher im Übrigen in einer Umfrage aufgerufen, ihre Meinung zur Entscheidung des Deutschen Schachbundes zu äußeren.

 

Das hat der Vizepräsident der Schachbundesliga. e.V., Rainer Polzin, bereits in SCHACH 12/2012 getan: „Der Schachbundesliga e.V. nimmt das Thema elektronisches Doping sehr ernst. Kein Spieler darf Zugriff auf Computer im weitesten Sinn haben. Wer wie Falko Bindrich sogar die Kontrolle seines unrechtmäßig mitgeführten Smartphones verweigert, hat in der Schach-Bundesliga nichts zu suchen. Gegenüber solchen Spielern gilt Nulltoleranz."

 

Falko Bindrich hat jetzt innerhalb von vier Wochen die Gelegenheit gem. § 57 Abs. 3 der DSB–Satzung gegen die ausgesprochenen Sanktionen Einspruch einzulegen. Es bleibt allerdings anzuwarten, ob Falko Bindrich tatsächlich das DSB-Schiedsgericht anrufen wird. Sollte er sich jedoch zu diesem Schritt entschließen und dieses Gremium dann die Entscheidung des DSB-Präsidiums bestätigen, ist der Fall damit längst noch nicht abgeschlossen. Bindrich bleibt nämlich dann immer noch der Gang zu einem zivilen Gericht – und das ist in anderen Sportarten insbesondere bei Dopingvergehen in der Vergangenheit nicht gerade selten der Fall gewesen, um beispielsweise ein „Schlupfloch" bei möglichen Verfahrensfehlern zu finden…

 

Raymund Stolze

 

PS.: Lesen Sie auch: DSB-Präsidium hat Beschluss gefasst

                                       Untersuchungsverfahren vor dem Abschluss

                                       Falko Bindrich nimmt Stellung …   


 
 

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